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Baugebiete Voigtshofer Allee

Baugebiet Voigtshofer Allee in Mönchengladbach-Wickrath

Was über das neue Wohnquartier am westlichen Ortsrand von Wickrath bekannt ist, was der Planentwurf erlaubt – und wie Sie schon vor der Vergabe wissen, welches Grundstück zu Ihrem Budget passt.

Vermarktung voraussichtlich ab 2027

Stand: Oktober 2026 · Quellen: Stadt Mönchengladbach, EWMG

Voigtshofer Allee auf einen Blick

Ort
Wickrath-Mitte, westlicher Ortsrand, 41189 Mönchengladbach (Stadtbezirk West) bestätigt
Bebauungsplan
Nr. 810/W „Voigtshofer Allee“ – im Verfahren, noch nicht beschlossen; letzte Beteiligung 13.–28.04.2026 bestätigt
Plangebiet
rund 3,2 Hektar, davon etwa 1,6 Hektar Bauland laut Planentwurf
Häuser
freistehende Einfamilienhäuser und Doppelhäuser, höchstens ein Vollgeschoss plus Dachgeschoss laut Planentwurf
Wohneinheiten
bis zu rund 50 (Planungsgröße, einschließlich Wohnungen über der Kita und möglicher Einliegerwohnungen) laut Planentwurf
Kita
neue Kita im südlichen Teil, darüber bis zu acht Wohnungen laut Planentwurf
Eigentümerin der Baugrundstücke
EWMG – Entwicklungsgesellschaft der Stadt Mönchengladbach bestätigt
Vermarktung
voraussichtlich ab 2027 (EWMG, 09.06.2026) voraussichtlich
Zahl, Größe und Preise der Grundstücke
noch nicht veröffentlicht noch offen
Vergabeverfahren und Fristen
noch nicht veröffentlicht noch offen

„laut Planentwurf“ heißt: so steht es im Entwurf des Bebauungsplans Nr. 810/W (Begründung, Stand 13.08.2025). Das Verfahren läuft noch; beschlossen ist der Plan nicht.

Wie ist der aktuelle Stand beim Baugebiet Voigtshofer Allee?

Bebauungsplan Nr. 810/W: wo das Verfahren steht

Für die Fläche zwischen der Voigtshofer Allee und dem Schillingstaler Weg stellt die Stadt Mönchengladbach den Bebauungsplan Nr. 810/W „Voigtshofer Allee“ auf; parallel wird der Flächennutzungsplan geändert (253. Änderung). Ziel ist laut Stadt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohngebäude und eine Kindertageseinrichtung zu schaffen.

Die Öffentlichkeit konnte sich bereits zweimal beteiligen: im Januar und Februar 2024 zum Vorentwurf und vom 6. Oktober bis 7. November 2025 zum Entwurf. Vom 13. bis 28. April 2026 gab es eine erneute, auf die Betroffenen beschränkte Beteiligung zu einem geänderten Entwurf. Was genau sich dabei geändert hat, ist bisher nicht online veröffentlicht. Ein Satzungsbeschluss ist noch nicht bekannt gemacht – der Bebauungsplan ist also noch nicht rechtskräftig.

Was die EWMG zur Vermarktung sagt

Die Baugrundstücke gehören laut Planunterlagen der EWMG – Entwicklungsgesellschaft der Stadt Mönchengladbach. Im Juni 2026 kündigte sie an, dass die Flächen an der Voigtshofer Allee – zusammen mit Gartenkamp in Hardt und der Frankenstraße in Bonnenbroich – voraussichtlich ab 2027 in die Vermarktung gehen. Zahl, Größe und Preise der Grundstücke sowie das Vergabeverfahren hat sie noch nicht veröffentlicht.

Quellen: Stadt Mönchengladbach, Bauleitplanung BP 810/W und 253. FNP-Änderung (abgerufen 03.10.2026), Begründung zum Entwurf (Stand 13.08.2025), Amtsblätter Nr. 32/2023 und 38/2025 · EWMG, Pressemitteilung vom 09.06.2026

Bewerben oder vormerken lassen kann man sich noch nicht. Eine Interessentenliste führt die EWMG nicht. Neue Grundstücke erscheinen mit Bewerbungsfrist auf der Angebotsseite der EWMG; dort lässt sich auch der News-/Push-Feed der EWMG abonnieren. Diese Seite wird aktualisiert, sobald es Neues gibt – letzte Aktualisierung: Oktober 2026.

Der Zeitplan – was belegt ist und was nicht

  1. Vorentwurf bestätigt

    Oktober 2023; frühzeitige Beteiligung vom 04.01. bis 05.02.2024 mit Informationsveranstaltung am 11.01.2024.

  2. Entwurf und Offenlage bestätigt

    Entwurf mit Stand 13.08.2025; öffentliche Auslegung vom 06.10. bis 07.11.2025.

  3. Geänderter Entwurf bestätigt

    Erneute, auf Betroffene beschränkte Beteiligung vom 13. bis 28.04.2026. Die Änderungen sind noch nicht online veröffentlicht.

  4. Satzungsbeschluss und Rechtskraft noch offen

    Noch nicht bekannt gemacht – Termin offen.

  5. Grundstücksvermarktung voraussichtlich

    Laut EWMG voraussichtlich ab 2027 – genauer Termin offen.

  6. Erschließung noch offen

    Termin noch nicht veröffentlicht.

  7. Vergabe und Kaufverträge noch offen

    Verfahren, Kriterien und Fristen noch nicht veröffentlicht.

  8. Baubeginn noch offen

    Erst nach Satzungsbeschluss, Erschließung, Kaufvertrag und Baugenehmigung. Ob Bau- oder Nutzungsfristen gelten, ist noch nicht veröffentlicht.

Was darf an der Voigtshofer Allee gebaut werden?

Laufendes Verfahren – Stand Planentwurf, noch nicht rechtskräftig

Anders als bei vielen angekündigten Baugebieten gibt es hier schon einen öffentlich einsehbaren Planentwurf. Wir haben die wichtigsten Punkte aus der Begründung (Stand 13.08.2025) in Klartext übersetzt. Bis zum Satzungsbeschluss kann sich noch etwas ändern – etwa durch den geänderten Entwurf vom April 2026, dessen Inhalt noch nicht online ist.

Einfamilienhäuser und Doppelhäuser

  • Im nördlichen Teil ein reines Wohngebiet mit freistehenden Einfamilienhäusern und Doppelhäusern
  • Doppelhäuser an der bestehenden Bebauung der Wiesenstraße, Gärten „Rücken an Rücken“ zu den Nachbargärten
  • Zur freien Landschaft hin drei kleine Wohnhöfe aus Einfamilienhäusern
  • Reihen- und Mehrfamilienhäuser sind im Entwurf nicht vorgesehen

Ein Vollgeschoss plus Dach

  • Höchstens ein Vollgeschoss, darüber ein ausgebautes Dachgeschoss
  • Traufhöhe bis etwa 4 m, Firsthöhe bis etwa 9 m
  • Satteldach für die Wohnhäuser, Dachfarbe braun oder grau; Garagen und Carports mit begrüntem Flachdach
  • Gauben und Dacheinschnitte bei Einfamilienhäusern höchstens auf der Hälfte der Fassadenbreite

Für Ihr Budget heißt das: Ein optisch eingeschossiges Haus braucht für dieselbe Wohnfläche mehr Grundfläche und Dach als ein klassisches zweigeschossiges Haus – das kann die Baukosten je Quadratmeter erhöhen.

Einliegerwohnung

  • In freistehenden Einfamilienhäusern ist laut Entwurf eine zweite Wohnung zulässig – ausdrücklich für das Mehrgenerationenwohnen gedacht
  • In einer Doppelhaushälfte ist nur eine Wohnung zulässig

Eine mögliche Einliegerwohnung kann die individuelle Finanzierungsbetrachtung verändern – sprechen Sie mich dazu an. Im Rechner auf dieser Seite ist sie bewusst nicht eingerechnet.

Grundstück und Garten

  • Überbaubar: 35 Prozent des Grundstücks bei Einzelhäusern, 40 Prozent bei Doppelhäusern (Grundflächenzahl 0,35 bzw. 0,4)
  • Garagen und Carports nur in den Baufenstern bzw. festgesetzten Flächen, davor mindestens 5 m Stellfläche
  • Vorgartenzone ohne Zäune und ohne Nebenanlagen (Ausnahme: Müll und Fahrräder)
  • Gartenhäuschen und Nebenanlagen außerhalb der Baufenster bis 15 m²
  • Unbebaute Flächen begrünen – Schottergärten sind ausgeschlossen; Einfriedungen nur als Hecke, auch mit Draht- oder Stabgitterzaun, bis 2 m
  • Wärmepumpen oder Klimageräte, die von der Straße aus sichtbar sind, sind einzugrünen

Wasser, Wärme und Grün

  • Regenwasser des Wohngebiets soll in einer neuen Versickerungsanlage (rund 2.600 m²) versickern; Zufahrten, Wege und Stellplätze aus versickerungsfähigem Material
  • Flachdächer mindestens extensiv begrünt
  • Rund 1,1 Hektar öffentliche Grünfläche (Mähwiese, Gehölzstreifen) als Ausgleich und Übergang zur Landschaft; mindestens elf Straßenbäume
  • Ein Wärmenetz ist für das Gebiet nicht vorgesehen – geheizt wird mit Einzellösungen, etwa einer Wärmepumpe

Die Kita

  • Im südlichen Teil, an der Voigtshofer Allee, ist eine Kindertageseinrichtung vorgesehen
  • Im Obergeschoss darüber bis zu acht Wohnungen; höchstens zwei Vollgeschosse, Flachdach
  • Laut Planunterlagen soll die dort bestehende temporäre Kita in Modulbauweise durch den Neubau ersetzt und anschließend zurückgebaut werden
  • Gebaut werden soll sie durch die EWMG bzw. einen Investor

Insgesamt rechnen die Planunterlagen mit bis zu rund 50 Wohneinheiten – einschließlich der Wohnungen über der Kita und möglicher Einliegerwohnungen. Das ist eine Planungsgröße, keine Zahl der Baugrundstücke. Das Plangebiet ist rund 3,2 Hektar groß; davon sind etwa 1,6 Hektar Bauland, der Rest Grün-, Verkehrs- und Versickerungsflächen.

Quelle: Stadt Mönchengladbach, Begründung zum Bebauungsplan Nr. 810/W – Entwurf (Stand 13.08.2025), Kapitel 4, 5, 6 und 9 bis 11 · Unterlagen zum Verfahren

Was ältere Veröffentlichungen noch genannt haben

Wer im Netz nach der Voigtshofer Allee sucht, findet noch Angaben, die nicht mehr dem aktuellen Stand entsprechen. Zur Einordnung:

Ältere Angaben

  • Gesamtfläche ca. 2,5 Hektar
  • Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser
  • Vermarktung ab 2026

EWMG-Broschüre „Wohnen“, September 2024 – auf Basis des damaligen Vorentwurfs. Der Vorentwurf (Oktober 2023) sah im Süden Reihenhäuser und eine Kita mit Zufahrt über die Wiesenstraße vor.

Aktueller Stand

  • Plangebiet rund 3,2 Hektar (Entwurf 2025)
  • Einfamilienhäuser und Doppelhäuser; Reihenhäuser sind entfallen
  • Kita mit Wohnungen darüber, Zufahrt von der Voigtshofer Allee
  • Vermarktung voraussichtlich ab 2027 (EWMG, 09.06.2026)

Laut Begründung wurden nach der ersten Beteiligung Einfamilienhäuser östlich der neuen Straße zu Doppelhäusern, um mehr bezahlbare Bauformen zu ermöglichen.

Wo liegt das Baugebiet Voigtshofer Allee?

Am westlichen Ortsrand von Wickrath-Mitte (41189, Stadtbezirk West): nördlich der Voigtshofer Allee, südlich des Schillingstaler Wegs, östlich an die Wohnhäuser der Wiesenstraße und die Herman-van-Veen-Schule angrenzend, im Westen die freie Landschaft. Die Angaben unten stammen aus den Planunterlagen der Stadt (Stand August 2025).

Kinder und Schule

  • Neue Kita im Plangebiet vorgesehen
  • Grundschule Wickrath in bis zu rund 900 m Entfernung
  • Schulen, Kindergärten und Spielplätze laut Stadt fußläufig erreichbar

Bus und Bahn

  • Bahnhof Wickrath rund 900 m entfernt, Regionalbahn RB33 Richtung Mönchengladbach, Duisburg, Heinsberg und Aachen
  • Linie 016 ab Orffstraße (rund 500 m) im 20-Minuten-Takt Richtung Wickrath und Rheydt
  • Linie 026 ab Hompeschstraße bzw. Sandstraße (rund 450 m) im Stundentakt

Auto und Rad

  • Anschlussstelle Mönchengladbach-Wickrath rund 2 km entfernt
  • Radverbindungen Richtung Rheindahlen und Rheydt
  • Wirtschaftswege am Ortsrand für Spaziergänge und Freizeit

Voigtshofer Allee in der Karte ansehen ↗

Was werden die Grundstücke an der Voigtshofer Allee kosten?

Grundstückspreise, Grundstücksgrößen und die Zahl der Grundstücke sind noch nicht veröffentlicht. Die EWMG nennt Preise erst mit dem jeweiligen Vergabeverfahren.

Der amtliche Bodenrichtwert (BORIS NRW) beschreibt Durchschnittswerte bestehender Lagen – er ist kein Verkaufspreis der EWMG und keine Vorhersage für dieses Baugebiet.

Was Sie schon heute klären können: welcher Grundstückspreis zu Ihrem Gesamtbudget passen würde – mit Ihrer Rate, Ihrem Eigenkapital und Ihrem Hausbudget.

Mein Grundstücksbudget berechnen →

Wie teuer darf Ihr Grundstück an der Voigtshofer Allee sein?

Der Rechner geht rückwärts vor: von der Monatsrate, die Sie tragen möchten, und Ihrem Eigenkapital über Haus, Außenanlagen und Nebenkosten bis zum höchsten Grundstückspreis. Wählen Sie dazu, ob Sie ein freistehendes Einfamilienhaus oder eine Doppelhaushälfte planen – die beiden Hausarten, die der Planentwurf vorsieht.

Orientierungsrechnung – keine Finanzierungszusage und keine Grundstückspreisprognose

Rate, Eigenkapital und Baukosten sind Ihre Annahmen, keine Angebote. Eine mögliche Einliegerwohnung kann die individuelle Finanzierungsbetrachtung verändern; Einnahmen daraus werden in dieser Orientierungsrechnung bewusst nicht berücksichtigt. Der Zins ist aus der täglichen Zinsstruktur der Deutschen Bundesbank abgeleitet – als Terminzins für den Kaufzeitpunkt – und ersetzt kein Angebot einer Bank.

Nebenkosten, die beim Neubau unterschätzt werden

Beim Grundstückskauf

  • Grunderwerbsteuer: 6,5 Prozent in Nordrhein-Westfalen – bei getrenntem Kauf von Grundstück und Bauvertrag auf den Grundstückspreis
  • Notar und Grundbuch: rund 1,5 Prozent vom Grundstückspreis
  • Grundschuld: rund 0,5 Prozent – gerechnet auf das Darlehen

Beim Bauen

  • Architekt, Planung, Statik und Baugenehmigung
  • Bodengutachten, Vermessung und Einmessung
  • Hausanschlüsse, Baustrom und Bauwasser
  • Bauherrenhaftpflicht und Bauleistungsversicherung
  • Außenanlagen: Terrasse, Wege, Hecke oder Carport sind je nach Bauvertrag häufig nicht oder nur teilweise im angebotenen Leistungsumfang enthalten – hier kommen die Vorgaben des Plans (begrünte Flächen, versickerungsfähige Beläge, Hecken) hinzu
  • Bereitstellungs- und Bauzeitzinsen während der Bauphase

Je nach Bauvertrag, Grundstück und Leistungsumfang können diese Kosten einen erheblichen zusätzlichen Betrag ausmachen. Pauschale Prozentsätze sind nur eine erste Orientierung.

Welche Situation passt zu Ihnen?

„Ich möchte an der Voigtshofer Allee bauen.“

Dann klären Sie Ihren Rahmen jetzt: höchster Grundstückspreis, Hausbudget, Eigenkapital, Fördermittel. Sind Preise und Fristen veröffentlicht, können Sie sofort entscheiden.

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„Ich beobachte erst einmal.“

Tragen Sie sich unten ein: Ich melde mich, wenn es Wesentliches gibt – Preise, Fristen, Vergabekriterien. Zusätzlich lohnt sich der News-/Push-Feed der EWMG.

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„Ich will nicht bis 2027 warten.“

Dann schauen wir gemeinsam auf Alternativen – andere Baugebiete, ein Bestandshaus oder ein Neubau an anderer Stelle – und darauf, was finanziell zu Ihnen passt.

Andere Baugebiete ansehen →

Was passiert nach einem Zuschlag?

Wie die EWMG die Grundstücke an der Voigtshofer Allee vergibt, ist noch nicht veröffentlicht. Typisch für einen Grundstückskauf mit anschließendem Neubau sind diese Schritte:

1

Grundstückszusage. Der Verkäufer sagt Ihnen das Grundstück zu und nennt eine Frist für Ihre Rückmeldung.

2

Kosten konkretisieren. Grundstückspreis steht, Haus und Baunebenkosten werden mit Angeboten unterlegt – passend zu den Vorgaben des Bebauungsplans.

3

Finanzierung final abstimmen. Darlehenshöhe, Zinsbindung, Tilgung, Puffer.

4

Fördermittel prüfen. Manche Programme müssen vor dem Kauf oder Baubeginn beantragt werden.

5

Bank auswählen. Nicht nur nach Zins, sondern auch nach bereitstellungszinsfreier Zeit und Auszahlung nach Baufortschritt.

6

Finanzierung verbindlich sichern. Idealerweise ist die Finanzierung vor dem Grundstückskauf verbindlich geklärt. Die konkrete Reihenfolge von Darlehensvertrag und Notartermin wird individuell mit Bank und Kaufprozess abgestimmt.

7

Notar und Grundstückskauf. Kaufvertrag, Zahlung des Grundstückspreises, Grundschuld.

8

Bauphase und Auszahlungen. Das Darlehen fließt nach Baufortschritt. Ob für die Voigtshofer Allee Bau-, Fertigstellungs- oder Nutzungsfristen gelten werden, ist noch nicht veröffentlicht.

Worauf es bei der Neubaufinanzierung ankommt

Grundstück und Haus

Grundstück und Haus können häufig gemeinsam in einer Gesamtfinanzierung berücksichtigt werden. Ausgezahlt wird in Teilen: zuerst der Grundstückspreis, dann nach Baufortschritt.

Bereitstellungszinsen

Für noch nicht abgerufene Beträge berechnen Banken nach einer freien Zeit Bereitstellungszinsen. Wie lang diese Zeit ist, macht bei einem Neubau schnell einen spürbaren Unterschied.

Bauzeitzinsen

Während der Bauphase zahlen Sie Zinsen auf das bereits Ausgezahlte – oft zusätzlich zur Miete. Diese Doppelbelastung gehört von Anfang an in den Plan.

Puffer

Baukosten und Angebote ändern sich. Eine Nachfinanzierung mitten im Bau ist teuer und nicht immer zu bekommen. Ein Puffer gehört von Anfang an in die Finanzierung.

Eigenkapital

Idealerweise werden zumindest die Erwerbs- und Baunebenkosten aus Eigenmitteln getragen. Je nach Bonität, Einkommen, Sicherheiten und Gesamtvorhaben können Banken jedoch auch höhere Finanzierungsanteile darstellen.

Kündigungsrecht nach § 489 BGB

Zehn Jahre nach vollständigem Empfang des Darlehens können Sie es mit sechs Monaten Frist kündigen. Bei einem Neubau beginnt diese Frist grundsätzlich nicht mit dem Vertragsabschluss, sondern mit dem vollständigen Empfang des Darlehens – regelmäßig also erst nach der letzten Auszahlung.

Fördermittel für den Neubau

Stand: Oktober 2026. Förderprogramme ändern sich häufig; ob und in welcher Höhe Sie gefördert werden, hängt von Einkommen, Haushalt und Gebäudestandard ab und ist hier nicht zugesagt. Weil für das Gebiet kein Wärmenetz vorgesehen ist, lohnt es sich, Heizung und Effizienzstandard früh mit den Förderbedingungen abzustimmen.

KfW 300 – Wohneigentum für Familien

Für Familien mit Kindern, die klimafreundlich bauen. Einkommen bis 90.000 Euro bei einem Kind, plus 10.000 Euro je weiteres Kind. Kredit bis 170.000 Euro (ein bis zwei Kinder), mehr mit mehr Kindern oder QNG-Siegel.

Quelle: KfW, abgerufen 03.10.2026

KfW 297/298 – Klimafreundlicher Neubau

Ohne Einkommensgrenze. Bis 100.000 Euro je Wohneinheit, mit QNG-Siegel bis 150.000 Euro. Voraussetzung ist ein Effizienzhaus 40 mit Lebenszyklusanforderungen; daneben gibt es eine Variante für Effizienzhaus 55.

Quelle: KfW-Produktinformation, Stand 30.07.2026

Wohnraumförderung NRW

Förderdarlehen des Landes für selbstgenutztes Eigentum bei Einkommen innerhalb oder bis 40 Prozent über der Einkommensgrenze: Grunddarlehen je nach Region, Familienbonus je Kind, Zusatzdarlehen etwa für Effizienzhaus 40. Antrag bei der Stadt Mönchengladbach.

Quelle: Bauministerium NRW, Programmzeitraum 2023–2027

Tony Korte – Immobilien­finanzierung

Immobilienfinanzierung ist mehr als ein Zinssatz. Ich bin Ihr regionaler Ansprechpartner aus Mönchengladbach für Immobilien- und Neubaufinanzierung: Vergleich der Finanzierungsmöglichkeiten von mehr als 600 Banken und Finanzierungspartnern, Fördermittel, ein sauberer Finanzierungsaufbau – und Begleitung bis zur letzten Auszahlung.

Wichtig zur Einordnung: Ich bin weder Eigentümer noch Verkäufer, Projektentwickler oder Vergabestelle der Grundstücke an der Voigtshofer Allee und kein Vertreter der EWMG. Die Grundstücke vergibt allein die EWMG. Mein Teil ist die Finanzierung.

Häufige Fragen zum Baugebiet Voigtshofer Allee

Nach Angaben der EWMG vom Juni 2026 voraussichtlich ab 2027. Einen genauen Termin gibt es noch nicht. Ältere Angaben „ab 2026“ sind überholt.

Am westlichen Ortsrand von Wickrath-Mitte (41189 Mönchengladbach), zwischen der Voigtshofer Allee und dem Schillingstaler Weg, östlich angrenzend an die Wiesenstraße und die Herman-van-Veen-Schule.

Nein. Der Bebauungsplan Nr. 810/W ist im Verfahren: Die Öffentlichkeit wurde 2024 und 2025 beteiligt, im April 2026 gab es eine erneute Beteiligung zu einem geänderten Entwurf. Ein Satzungsbeschluss ist noch nicht bekannt gemacht.

Die Baugrundstücke gehören laut Planunterlagen der EWMG – Entwicklungsgesellschaft der Stadt Mönchengladbach. Immofinanz Korte verkauft keine Grundstücke, sondern finanziert sie.

Das ist noch nicht veröffentlicht. Die Planunterlagen rechnen mit bis zu rund 50 Wohneinheiten – darin sind aber auch die Wohnungen über der Kita und mögliche Einliegerwohnungen enthalten. Die Zahl der Grundstücke ist deshalb kleiner und noch offen.

Noch nicht veröffentlicht. Der Planentwurf legt fest, welcher Anteil eines Grundstücks bebaut werden darf (35 Prozent bei Einzelhäusern, 40 Prozent bei Doppelhäusern), nennt aber keine Grundstücksgrößen.

Ein Preis ist noch nicht veröffentlicht. Welcher Grundstückspreis zu Ihrem Budget passt, können Sie mit dem Rechner auf dieser Seite schon jetzt ausrechnen.

Laut Planentwurf freistehende Einfamilienhäuser und Doppelhäuser mit höchstens einem Vollgeschoss, ausgebautem Dachgeschoss und Satteldach. Im südlichen Teil ist eine Kita mit Wohnungen darüber vorgesehen. Bis zum Satzungsbeschluss kann sich noch etwas ändern.

Nach dem Planentwurf ist im Wohngebiet höchstens ein Vollgeschoss zulässig, darüber ein Dachgeschoss, das kein Vollgeschoss ist. Mit einer Traufhöhe bis etwa 4 m und einer Firsthöhe bis etwa 9 m ist ein ausgebautes Dachgeschoss möglich, ein Haus mit zwei Vollgeschossen dagegen nicht.

Laut Planentwurf ja – in freistehenden Einfamilienhäusern ist eine zweite Wohnung zulässig, gedacht für das Mehrgenerationenwohnen. In einer Doppelhaushälfte ist nur eine Wohnung zulässig. Ob und wie eine Einliegerwohnung Ihre Finanzierung beeinflusst, klären wir im Einzelfall.

Im aktuellen Entwurf nicht. Reihenhäuser standen noch im Vorentwurf von 2023 und in einer EWMG-Broschüre von 2024, sind aber entfallen. Wohnungen gibt es nur im Obergeschoss der geplanten Kita – höchstens acht.

Ja, im südlichen Teil an der Voigtshofer Allee ist eine Kindertageseinrichtung vorgesehen, mit Wohnungen im Obergeschoss. Laut Planunterlagen soll die dort bestehende temporäre Kita in Modulbauweise durch den Neubau ersetzt und anschließend zurückgebaut werden.

Für die Voigtshofer Allee noch nicht bekannt. Verfahren, Kriterien und Fristen veröffentlicht die EWMG mit dem Angebot.

Nein. Die EWMG führt keine Interessentenliste; bewerben kann man sich erst, wenn die Grundstücke mit Frist veröffentlicht sind. Wer nichts verpassen möchte, abonniert den News-/Push-Feed der EWMG. Die Eintragung auf dieser Seite ist ebenfalls keine Vormerkung, sondern ein Informationsservice.

Das ist für die Voigtshofer Allee noch nicht veröffentlicht. Regeln aus früheren Vergaben lassen sich nicht einfach übertragen – maßgeblich ist, was die EWMG mit dem Angebot festlegt.

Ja. Grundstück und Haus können häufig gemeinsam in einer Gesamtfinanzierung berücksichtigt werden. Das Darlehen wird in Teilen ausgezahlt – zuerst für das Grundstück, dann nach Baufortschritt. Achten Sie auf die bereitstellungszinsfreie Zeit.

Idealerweise zumindest die Erwerbs- und Baunebenkosten – also Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und die Kosten rund um den Bau. Je nach Bonität, Einkommen, Sicherheiten und Gesamtvorhaben können Banken jedoch auch höhere Finanzierungsanteile darstellen. Mehr Eigenkapital kann bei vielen Banken günstigere Konditionen ermöglichen.

Stand Oktober 2026 vor allem KfW 300 für Familien, KfW 297/298 für klimafreundliche Neubauten und die Wohnraumförderung des Landes NRW. Voraussetzungen und Beträge ändern sich – geprüft wird das im Einzelfall.

Weil Sie dann bei Veröffentlichung von Preisen und Fristen sofort wissen, welches Grundstück und welches Haus in Ihren Rahmen passen – und nach einem Zuschlag schnell reagieren können. Abschließen müssen Sie dafür heute nichts.

Eine EWMG-Broschüre von 2024 nannte rund 2,5 Hektar, Reihenhäuser und „Vermarktung ab 2026“. Maßgeblich ist inzwischen der Planentwurf von 2025 mit rund 3,2 Hektar Plangebiet sowie die EWMG-Angabe vom Juni 2026: Vermarktung voraussichtlich ab 2027.

Keine wichtige Entwicklung zur Voigtshofer Allee verpassen

Sobald es Wesentliches gibt – Satzungsbeschluss, Preise, Bewerbungsfrist oder Vergabekriterien –, schreibe ich Ihnen, kurz und ohne Werbeflut. Das ergänzt den News-Feed der EWMG: Sie erfahren zusätzlich, was die Neuigkeiten für Ihre Finanzierung bedeuten. Sie bestätigen die Eintragung per E-Mail (Double-Opt-In) und können sich jederzeit mit einem Klick abmelden.

Wichtig: Das ist keine Vormerkung, Reservierung oder Bewerbung für ein Grundstück. Die Grundstücke vergibt ausschließlich die EWMG; Immofinanz Korte ist kein Partner der EWMG.

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Lassen Sie uns Ihren Rahmen jetzt klären – dann wissen Sie bei Veröffentlichung der Preise sofort, ob ein Grundstück passt. Unverbindlich, persönlich und vor Ort in Mönchengladbach.

Mo – Fr, 10:00 – 18:00 Uhr · weitere Termine auf Anfrage · Beratung vor Ort in Mönchengladbach

Hinweis zum Baugebiet Voigtshofer Allee. Die Angaben auf dieser Seite beruhen auf öffentlich zugänglichen Veröffentlichungen der Stadt Mönchengladbach und der EWMG (Stand: Oktober 2026) und dienen der unverbindlichen Information. Der Bebauungsplan Nr. 810/W befindet sich im Verfahren; Festsetzungen, Planungen, Termine, Grundstückszahlen, Preise und Vergabeverfahren können sich ändern. Verbindlich informieren ausschließlich die Stadt Mönchengladbach bzw. die EWMG. Tony Korte / Immofinanz Korte ist weder Eigentümer noch Verkäufer, Projektentwickler oder Vergabestelle der Grundstücke und kein Vertreter der EWMG; der Schwerpunkt dieser Seite liegt auf unabhängiger Information und der Finanzierung von Neubauvorhaben. Rechenergebnisse beruhen auf Ihren Annahmen und ersetzen kein Finanzierungsangebot.

Quellen: Stadt Mönchengladbach, Bebauungsplan Nr. 810/W „Voigtshofer Allee“ mit Begründung zum Vorentwurf (Stand 10.10.2023) und zum Entwurf (Stand 13.08.2025), 253. Änderung des Flächennutzungsplans, Amtsblätter Nr. 32 vom 15.12.2023 und Nr. 38 vom 30.09.2025, Liste der laufenden Bauleitplanverfahren (abgerufen 03.10.2026); EWMG, Pressemitteilung vom 09.06.2026, Beitrag zur Baumesse vom 19.03.2026 und Broschüre „Wohnen“ (September 2024); EWMG, FAQ Wohnbau; KfW; Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW.