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Baugebiete Frankenstraße

Baugebiet Frankenstraße in Mönchengladbach-Bonnenbroich

Was zum geplanten Neubaugebiet der EWMG bekannt ist, was das Planungsrecht bereits regelt, was noch offen ist – und wie Sie schon vor der Vergabe wissen, welches Grundstück zu Ihrem Budget passt.

Vermarktung voraussichtlich ab 2027

Stand: Oktober 2026 · Quellen: EWMG, Stadt Mönchengladbach

Frankenstraße auf einen Blick

Ort
Bonnenbroich, Mönchengladbach bestätigt
Anbieter
EWMG – Entwicklungsgesellschaft der Stadt Mönchengladbach bestätigt
Vermarktung
voraussichtlich ab 2027, für private Bauherren und Investoren (EWMG, 09.06.2026) voraussichtlich
Bebauungsplan
Nr. 786/S „Bonnenbroicher Straße“ – am 03.09.2020 als Satzung beschlossen, mit Bekanntmachung am 15.12.2020 in Kraft getreten bestätigt
Flächennutzungsplan
228. Änderung wirksam bestätigt
Planungsziele
Wohngebäude, Kindertageseinrichtung, vorhandene Grünstrukturen, familien- und altengerechte Wohnformen bestätigt
Angekündigte Hausformen
Einfamilien-, Doppel- und Mehrfamilienhäuser (EWMG-Angebotsseite) voraussichtlich
Zahl und Größe der Grundstücke
noch nicht veröffentlicht – ältere EWMG-Mengenangaben von 2022 siehe unten noch offen
Grundstückspreise
noch nicht veröffentlicht noch offen
Vergabeverfahren und Fristen
noch nicht veröffentlicht noch offen
Vormerkung bei der EWMG
keine Interessentenliste – News-/Push-Feed der EWMG für neue Angebote bestätigt

Die Faktenbox zeigt den aktuellen Informationsstand. Ältere Angaben der EWMG stehen getrennt weiter unten und sind dort als ältere Angaben gekennzeichnet.

Wie ist der aktuelle Stand beim Baugebiet Frankenstraße?

Was die EWMG zur Vermarktung sagt

Die EWMG – Entwicklungsgesellschaft der Stadt Mönchengladbach – nannte im Juni 2026 die Frankenstraße in Bonnenbroich zusammen mit dem Gartenkamp in Hardt und der Voigtshofer Allee in Wickrath als geplantes Neubaugebiet, das voraussichtlich ab 2027 in die Vermarktung geht – für private Bauherren und für Investoren. Ein genauer Termin ist nicht genannt.

Auf ihrer Angebotsseite „Haus. Wohnung. Grundstück.“ kündigt die EWMG für die Frankenstraße Einfamilien-, Doppel- und Mehrfamilienhäuser an. Preise, Zahl und Zuschnitt der Grundstücke sowie das Vergabeverfahren sind nach unserem Kenntnisstand noch nicht veröffentlicht.

Quellen: EWMG, Pressemitteilung vom 09.06.2026 · EWMG, „Haus. Wohnung. Grundstück.“ · zuletzt geprüft: Oktober 2026

Bewerben oder vormerken lassen kann man sich noch nicht. Eine Interessentenliste führt die EWMG nicht. Neue Grundstücke erscheinen mit Bewerbungsfrist auf der Angebotsseite der EWMG; dort lässt sich auch der News-/Push-Feed der EWMG abonnieren. Diese Seite wird aktualisiert, sobald es Neues gibt – letzte Aktualisierung: Oktober 2026.

Der Zeitplan – was belegt ist und was nicht

  1. Flächennutzungsplan bestätigt

    Die 228. Änderung des Flächennutzungsplans ist wirksam.

  2. Bebauungsplan bestätigt

    Bebauungsplan Nr. 786/S „Bonnenbroicher Straße“: Satzungsbeschluss am 03.09.2020, in Kraft seit der Bekanntmachung am 15.12.2020.

  3. Ankündigung der Vermarktung bestätigt

    EWMG am 09.06.2026: Vermarktung voraussichtlich ab 2027 für private Bauherren und Investoren.

  4. Grundstücksvermarktung voraussichtlich

    Voraussichtlich ab 2027 – genauer Termin offen.

  5. Erschließung noch offen

    Termin noch nicht veröffentlicht.

  6. Vergabe und Kaufverträge noch offen

    Verfahren, Kriterien und Fristen noch nicht veröffentlicht.

  7. Baubeginn noch offen

    Erst nach Kaufvertrag und Baugenehmigung. Ob Bau- oder Nutzungsfristen gelten, ist noch nicht veröffentlicht.

Welches Baurecht gilt an der Frankenstraße?

Planungsrecht: Bebauungsplan in Kraft

Anders als bei Gebieten, deren Bebauungsplan noch im Verfahren ist, gibt es hier bereits Baurecht: Der Bebauungsplan Nr. 786/S „Bonnenbroicher Straße“ wurde am 03.09.2020 als Satzung beschlossen und ist mit der Bekanntmachung am 15.12.2020 in Kraft getreten. Auch die zugehörige 228. Änderung des Flächennutzungsplans ist wirksam.

Planungsziele

  • Wohngebäude
  • eine Kindertageseinrichtung
  • Erhalt vorhandener Grünstrukturen
  • familien- und altengerechte Wohnformen

So lauten die Planungsziele des Bebauungsplans. Sie beschreiben, was die Stadt planungsrechtlich ermöglichen will – nicht, was die EWMG konkret anbietet.

Was daraus noch nicht folgt

  • Welche Grundstücke die EWMG ab 2027 konkret anbietet, hat sie nach unserem Kenntnisstand noch nicht veröffentlicht.
  • Ob und wann Erschließung und Bau beginnen, ist offen.
  • Einzelne Festsetzungen (Geschosse, Dachformen, Grundflächenzahl) geben wir hier bewusst nicht wieder, solange wir sie nicht Zeile für Zeile geprüft haben. Maßgeblich sind der Plan und seine Begründung bei der Stadt.

Quelle: Stadt Mönchengladbach, Bebauungsplan Nr. 786/S „Bonnenbroicher Straße“ (Satzungsbeschluss 03.09.2020, Bekanntmachung 15.12.2020) und 228. Änderung des Flächennutzungsplans (Bauleitplanportal der Stadt, o-sp.de) · geprüft: Oktober 2026

Was ältere Veröffentlichungen genannt haben

Wer im Netz nach der Frankenstraße sucht, stößt auf Mengenangaben aus früheren EWMG-Veröffentlichungen. Zur Einordnung – das sind ältere Angaben, kein aktueller oder zugesagter Umfang:

Ältere Angaben (EWMG, 2022)

  • Fläche: circa 9.200 m²
  • circa 20 Wohneinheiten in freistehenden Einfamilienhäusern und Doppelhäusern
  • dazu 14 Wohneinheiten in zwei kleinen Mehrfamilienhäusern

Quelle: EWMG, Immobilienmarktbericht 2022. Es handelt sich um eine Planungsangabe von 2022. Ob sie heute noch gilt, hat die EWMG nicht bestätigt.

Aktueller Stand

  • Vermarktung voraussichtlich ab 2027 (EWMG, 09.06.2026)
  • Zielgruppen laut EWMG: private Bauherren und Investoren
  • Angekündigt: Einfamilien-, Doppel- und Mehrfamilienhäuser
  • Zahl, Zuschnitt und Preise der Grundstücke: noch nicht veröffentlicht

Verbindliche Mengen und Zuschnitte stehen erst im Angebot der EWMG.

Wo liegt das Baugebiet Frankenstraße?

Das Baugebiet liegt im Stadtteil Bonnenbroich in Mönchengladbach, an der Frankenstraße. Eine genaue Abgrenzung der Flächen, die die EWMG ab 2027 vermarktet, ist nicht veröffentlicht – deshalb nennen wir hier keine Entfernungen zu Schulen, Haltestellen oder Autobahnen. Die Lage der Straße sehen Sie in der Karte.

Frankenstraße in der Karte ansehen ↗

Was werden die Grundstücke an der Frankenstraße kosten?

Grundstückspreise, Grundstücksgrößen und die Zahl der Grundstücke sind noch nicht veröffentlicht. Die EWMG nennt Preise erst mit dem jeweiligen Vergabeverfahren.

Der amtliche Bodenrichtwert (BORIS NRW) beschreibt Durchschnittswerte bestehender Lagen – er ist kein Verkaufspreis der EWMG und keine Vorhersage für dieses Baugebiet.

Was Sie schon heute klären können: welcher Grundstückspreis zu Ihrem Gesamtbudget passen würde – mit Ihrer Rate, Ihrem Eigenkapital und Ihrem Hausbudget.

Mein Grundstücksbudget berechnen →

Wie teuer darf Ihr Grundstück an der Frankenstraße sein?

Der Rechner geht rückwärts vor: von der Monatsrate, die Sie tragen möchten, und Ihrem Eigenkapital über Haus, Außenanlagen und Nebenkosten bis zum höchsten Grundstückspreis. Er ist für private Bauherren gedacht, die selbst bauen und selbst einziehen.

Orientierungsrechnung – keine Finanzierungszusage und keine Grundstückspreisprognose

Rate, Eigenkapital und Baukosten sind Ihre Annahmen, keine Angebote. Der Rechner bildet den Kauf eines Grundstücks für das selbst genutzte Eigenheim ab; Mieteinnahmen und Investorenvorhaben sind nicht berücksichtigt. Steuerannahme: Die Grunderwerbsteuer ist nur auf den Grundstückspreis gerechnet; getrennte Verträge garantieren das nicht, bei einheitlichem Erwerbsgegenstand können Baukosten einbezogen werden – vor Vertragsschluss klären. Der Zins ist aus der täglichen Zinsstruktur der Deutschen Bundesbank abgeleitet – als Terminzins für den Kaufzeitpunkt – und ersetzt kein Angebot einer Bank.

Sie planen als Investor?

Die EWMG nennt für die Frankenstraße neben privaten Bauherren ausdrücklich auch Investoren. Der Grundstücksrechner auf dieser Seite passt dafür nicht: Er rechnet mit Ihrer privaten Wunschrate und setzt voraus, dass Sie selbst einziehen. Ein Mehrfamilienhaus als Kapitalanlage wird anders beurteilt.

Was bei Investorenvorhaben zählt

  • Das Objekt und seine nachhaltig erzielbaren Mieten
  • Ihre Gesamtsituation: Einkommen, Vermögen, bestehende Verbindlichkeiten
  • Eigenkapitalanteil und Sicherheiten
  • Steuerliche Fragen, die Sie mit Ihrer Steuerberatung klären

Wie wir vorgehen

Eine belastbare Einschätzung gibt es erst im Gespräch mit Ihren echten Zahlen – und sinnvollerweise erst, wenn die EWMG Zuschnitte, Preise und Vergabeverfahren veröffentlicht hat. Eine Mustersumme oder eine Pauschalrechnung nennen wir deshalb hier nicht.

Gespräch vereinbaren →

Nebenkosten, die beim Neubau unterschätzt werden

Beim Grundstückskauf

  • Grunderwerbsteuer: 6,5 Prozent in Nordrhein-Westfalen. Der Rechner nimmt an, dass nur der Grundstückspreis die Bemessungsgrundlage bildet. Getrennte Vertragsurkunden garantieren das nicht; bei einheitlichem Erwerbsgegenstand können Baukosten einbezogen werden. Das ist keine individuelle Steuerberatung – bitte vor Vertragsschluss klären (Notar, Steuerberatung).
  • Notar und Grundbuch: rund 1,5 Prozent vom Grundstückspreis
  • Grundschuld: rund 0,5 Prozent – gerechnet auf das Darlehen

Beim Bauen

  • Architekt, Planung, Statik und Baugenehmigung
  • Bodengutachten, Vermessung und Einmessung
  • Hausanschlüsse, Baustrom und Bauwasser
  • Bauherrenhaftpflicht und Bauleistungsversicherung
  • Außenanlagen: Terrasse, Wege, Hecke oder Carport sind je nach Bauvertrag häufig nicht oder nur teilweise im angebotenen Leistungsumfang enthalten
  • Bereitstellungs- und Bauzeitzinsen während der Bauphase

Je nach Bauvertrag, Grundstück und Leistungsumfang können diese Kosten einen erheblichen zusätzlichen Betrag ausmachen. Pauschale Prozentsätze sind nur eine erste Orientierung.

Welche Situation passt zu Ihnen?

„Ich möchte an der Frankenstraße bauen.“

Dann klären Sie Ihren Rahmen jetzt: höchster Grundstückspreis, Hausbudget, Eigenkapital, Fördermittel. Sind Preise und Fristen veröffentlicht, können Sie sofort entscheiden.

Termin vereinbaren →

„Ich beobachte erst einmal.“

Tragen Sie sich unten ein: Ich melde mich, wenn es Wesentliches gibt – Preise, Fristen, Vergabekriterien. Zusätzlich lohnt sich der News-/Push-Feed der EWMG.

Informiert bleiben →

„Ich will nicht bis 2027 warten.“

Dann schauen wir gemeinsam auf Alternativen – andere Baugebiete, ein Bestandshaus oder ein Neubau an anderer Stelle – und darauf, was finanziell zu Ihnen passt.

Andere Baugebiete ansehen →

Was passiert nach einem Zuschlag?

Wie die EWMG die Grundstücke an der Frankenstraße vergibt, ist noch nicht veröffentlicht. Typisch für einen Grundstückskauf mit anschließendem Neubau sind diese Schritte:

1

Grundstückszusage. Der Verkäufer sagt Ihnen das Grundstück zu und nennt eine Frist für Ihre Rückmeldung.

2

Kosten konkretisieren. Grundstückspreis steht, Haus und Baunebenkosten werden mit Angeboten unterlegt.

3

Finanzierung final abstimmen. Darlehenshöhe, Zinsbindung, Tilgung, Puffer.

4

Fördermittel prüfen. Manche Programme müssen vor dem Kauf oder Baubeginn beantragt werden.

5

Bank auswählen. Nicht nur nach Zins, sondern auch nach bereitstellungszinsfreier Zeit und Auszahlung nach Baufortschritt.

6

Finanzierung verbindlich sichern. Idealerweise ist die Finanzierung vor dem Grundstückskauf verbindlich geklärt. Die konkrete Reihenfolge von Darlehensvertrag und Notartermin wird individuell mit Bank und Kaufprozess abgestimmt.

7

Notar und Grundstückskauf. Kaufvertrag, Zahlung des Grundstückspreises, Grundschuld.

8

Bauphase und Auszahlungen. Das Darlehen fließt nach Baufortschritt. Ob für die Frankenstraße Bau-, Fertigstellungs- oder Nutzungsfristen gelten werden, ist noch nicht veröffentlicht.

Worauf es bei der Neubaufinanzierung ankommt

Grundstück und Haus

Grundstück und Haus können häufig gemeinsam in einer Gesamtfinanzierung berücksichtigt werden. Ausgezahlt wird in Teilen: zuerst der Grundstückspreis, dann nach Baufortschritt.

Bereitstellungszinsen

Für noch nicht abgerufene Beträge berechnen Banken nach einer freien Zeit Bereitstellungszinsen. Wie lang diese Zeit ist, macht bei einem Neubau schnell einen spürbaren Unterschied.

Bauzeitzinsen

Während der Bauphase zahlen Sie Zinsen auf das bereits Ausgezahlte – oft zusätzlich zur Miete. Diese Doppelbelastung gehört von Anfang an in den Plan.

Puffer

Baukosten und Angebote ändern sich. Eine Nachfinanzierung mitten im Bau ist teuer und nicht immer zu bekommen. Ein Puffer gehört von Anfang an in die Finanzierung.

Eigenkapital

Idealerweise werden zumindest die Erwerbs- und Baunebenkosten aus Eigenmitteln getragen. Je nach Bonität, Einkommen, Sicherheiten und Gesamtvorhaben können Banken jedoch auch höhere Finanzierungsanteile darstellen.

Kündigungsrecht nach § 489 BGB

Zehn Jahre nach vollständigem Empfang des Darlehens können Sie es mit sechs Monaten Frist kündigen. Bei einem Neubau beginnt diese Frist grundsätzlich nicht mit dem Vertragsabschluss, sondern mit dem vollständigen Empfang des Darlehens – regelmäßig also erst nach der letzten Auszahlung.

Fördermittel für den Neubau

Stand: Oktober 2026. Förderprogramme ändern sich häufig; ob und in welcher Höhe Sie gefördert werden, hängt von Einkommen, Haushalt und Gebäudestandard ab und ist hier nicht zugesagt.

KfW 300 – Wohneigentum für Familien

Für Familien mit Kindern, die klimafreundlich bauen. Einkommen bis 90.000 Euro bei einem Kind, plus 10.000 Euro je weiteres Kind. Kredit bis 170.000 Euro (ein bis zwei Kinder), mehr mit mehr Kindern oder QNG-Siegel.

Quelle: KfW, abgerufen 03.10.2026

KfW 297/298 – Klimafreundlicher Neubau

Ohne Einkommensgrenze. Bis 100.000 Euro je Wohneinheit, mit QNG-Siegel bis 150.000 Euro. Voraussetzung ist ein Effizienzhaus 40 mit Lebenszyklusanforderungen; daneben gibt es eine Variante für Effizienzhaus 55.

Quelle: KfW-Produktinformation, Stand 30.07.2026

Wohnraumförderung NRW

Förderdarlehen des Landes für selbstgenutztes Eigentum bei Einkommen innerhalb oder bis 40 Prozent über der Einkommensgrenze: Grunddarlehen je nach Region, Familienbonus je Kind, Zusatzdarlehen etwa für Effizienzhaus 40. Antrag bei der Stadt Mönchengladbach.

Quelle: Bauministerium NRW, Programmzeitraum 2023–2027

Tony Korte – Immobilien­finanzierung

Immobilienfinanzierung ist mehr als ein Zinssatz. Ich bin Ihr regionaler Ansprechpartner aus Mönchengladbach für Immobilien- und Neubaufinanzierung: Vergleich der Finanzierungsmöglichkeiten von mehr als 600 Banken und Finanzierungspartnern, Fördermittel, ein sauberer Finanzierungsaufbau – und Begleitung bis zur letzten Auszahlung.

Wichtig zur Einordnung: Ich bin weder Eigentümer noch Verkäufer, Projektentwickler oder Vergabestelle der Grundstücke an der Frankenstraße und kein Vertreter der EWMG. Wir vermarkten keine Grundstücke, wir finanzieren sie.

Häufige Fragen zum Baugebiet Frankenstraße

Nach Angaben der EWMG vom Juni 2026 voraussichtlich ab 2027. Einen genauen Termin gibt es noch nicht.

Im Stadtteil Bonnenbroich in Mönchengladbach, an der Frankenstraße. Welche Flächen die EWMG genau vermarktet, ist noch nicht veröffentlicht.

Ja. Der Bebauungsplan Nr. 786/S „Bonnenbroicher Straße“ wurde am 03.09.2020 als Satzung beschlossen und trat mit der Bekanntmachung am 15.12.2020 in Kraft. Die 228. Änderung des Flächennutzungsplans ist ebenfalls wirksam. Welche Grundstücke die EWMG konkret anbietet, ist damit noch nicht gesagt.

Die Planungsziele des Bebauungsplans sind Wohngebäude, eine Kindertageseinrichtung, der Erhalt vorhandener Grünstrukturen sowie familien- und altengerechte Wohnformen. Die EWMG kündigt Einfamilien-, Doppel- und Mehrfamilienhäuser an.

Das hat die EWMG noch nicht veröffentlicht. Ältere Angaben aus dem EWMG-Immobilienmarktbericht 2022 nannten rund 9.200 m², circa 20 Wohneinheiten in freistehenden Einfamilien- und Doppelhäusern sowie 14 Wohneinheiten in zwei kleinen Mehrfamilienhäusern. Das ist ein älterer Planungsstand, kein aktueller oder garantierter Umfang.

Ein Preis ist noch nicht veröffentlicht. Welcher Grundstückspreis zu Ihrem Budget passt, können Sie mit dem Rechner auf dieser Seite schon jetzt ausrechnen.

Für die Frankenstraße noch nicht bekannt. Verfahren, Kriterien und Fristen veröffentlicht die EWMG mit dem Angebot.

Nein. Die EWMG führt keine Interessentenliste; bewerben kann man sich erst, wenn die Grundstücke mit Frist veröffentlicht sind. Wer nichts verpassen möchte, abonniert den News-/Push-Feed der EWMG. Die Eintragung auf dieser Seite ist keine Vormerkung, sondern ein Informationsservice.

Das ist für die Frankenstraße noch nicht veröffentlicht. Regeln aus früheren Vergaben lassen sich nicht einfach übertragen – maßgeblich ist, was die EWMG mit dem Angebot festlegt.

Die EWMG nennt Investoren neben privaten Bauherren als Zielgruppe der Vermarktung ab 2027. Wie sie das Verfahren für Investoren ausgestaltet, ist nicht veröffentlicht. Der Rechner auf dieser Seite ist für private Eigennutzer gedacht; für Investorenvorhaben besprechen wir die Finanzierung individuell.

Ja. Grundstück und Haus können häufig gemeinsam in einer Gesamtfinanzierung berücksichtigt werden. Das Darlehen wird in Teilen ausgezahlt – zuerst für das Grundstück, dann nach Baufortschritt. Achten Sie auf die bereitstellungszinsfreie Zeit.

Idealerweise zumindest die Erwerbs- und Baunebenkosten – also Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und die Kosten rund um den Bau. Die Grunderwerbsteuer hängt davon ab, was als Bemessungsgrundlage gilt; das sollten Sie vor Vertragsschluss klären. Je nach Bonität, Einkommen, Sicherheiten und Gesamtvorhaben können Banken jedoch auch höhere Finanzierungsanteile darstellen. Mehr Eigenkapital kann bei vielen Banken günstigere Konditionen ermöglichen.

Stand Oktober 2026 vor allem KfW 300 für Familien, KfW 297/298 für klimafreundliche Neubauten und die Wohnraumförderung des Landes NRW. Voraussetzungen und Beträge ändern sich – geprüft wird das im Einzelfall.

Weil Sie dann bei Veröffentlichung von Preisen und Fristen sofort wissen, welches Grundstück und welches Haus in Ihren Rahmen passen – und nach einem Zuschlag schnell reagieren können. Abschließen müssen Sie dafür heute nichts.

Keine wichtige Entwicklung zur Frankenstraße verpassen

Sobald es Wesentliches gibt – Preise, Bewerbungsfrist oder Vergabekriterien –, schreibe ich Ihnen, kurz und ohne Werbeflut. Das ergänzt den News-Feed der EWMG: Sie erfahren zusätzlich, was die Neuigkeiten für Ihre Finanzierung bedeuten. Sie bestätigen die Eintragung per E-Mail (Double-Opt-In) und können sich jederzeit mit einem Klick abmelden.

Wichtig: Das ist keine Vormerkung, Reservierung oder Bewerbung für ein Grundstück. Die EWMG führt keine Interessentenliste; die Grundstücke vergibt ausschließlich die EWMG. Immofinanz Korte ist kein offizieller Partner der EWMG.

Frankenstraße im Blick?

Lassen Sie uns Ihren Rahmen jetzt klären – dann wissen Sie bei Veröffentlichung der Preise sofort, ob ein Grundstück passt. Unverbindlich, persönlich und vor Ort in Mönchengladbach.

Mo – Fr, 10:00 – 18:00 Uhr · weitere Termine auf Anfrage · Beratung vor Ort in Mönchengladbach

Hinweis zum Baugebiet Frankenstraße. Die Angaben auf dieser Seite beruhen auf öffentlich zugänglichen Veröffentlichungen der Stadt Mönchengladbach und der EWMG (Stand: Oktober 2026) und dienen der unverbindlichen Information. Planungen, Termine, Grundstückszahlen, Preise und Vergabeverfahren können sich ändern; ältere Mengenangaben sind als solche gekennzeichnet und kein aktueller oder zugesagter Umfang. Verbindlich informieren ausschließlich die Stadt Mönchengladbach bzw. die EWMG. Tony Korte / Immofinanz Korte ist weder Eigentümer noch Verkäufer, Projektentwickler oder Vergabestelle der Grundstücke und kein offizieller Partner oder Vertreter der EWMG – wir vermarkten keine Grundstücke, wir finanzieren sie. Rechenergebnisse beruhen auf Ihren Annahmen und ersetzen kein Finanzierungsangebot.

Quellen: Stadt Mönchengladbach, Bebauungsplan Nr. 786/S „Bonnenbroicher Straße“ (Satzungsbeschluss 03.09.2020, Bekanntmachung 15.12.2020) und 228. Änderung des Flächennutzungsplans (Bauleitplanportal, o-sp.de); EWMG, Pressemitteilung vom 09.06.2026, „Haus. Wohnung. Grundstück.“ und Immobilienmarktbericht 2022 (ältere Angaben); KfW; Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW.